Die Aufnahme der Kinder in der Apfelblüte Kinderkrippe
Vor Eintritt der Kinder in der Apfelblüte Kinderkrippe wird zwischen den Eltern und der Kinderkrippe ein Betreuungsvertrag abgeschlossen. Über die definitive Aufnahme entscheidet die Leitung. Dabei wird primär die Warteliste berücksichtigt.
Die Eingewöhnungszeit
Damit der Eintritt des Kindes bereits von Beginn her optimal gestaltet werden kann, ist eine schrittweise Eingewöhnung in den Alltag der Kinderkrippe von elementarer Bedeutung. Deshalb legen wir grössten Wert darauf, dass sich die Eltern mindestens eine Woche in ihrer Planung für die Eingewöhnung reservieren und während dieser Zeit stets erreichbar sind. Die Eingewöhnungszeit wird vorgängig zwischen der Leitung der Kinderkrippe und den Eltern abgesprochen. Grundsätzlich gestaltet sich der Ablauf so, dass das Kind zunächst in Begleitung der Eltern die Kinderkrippe für eine kurze Zeit besucht. In den folgenden Tagen wird das Kind langsam daran gewöhnt ohne Eltern in der Kinderkrippe zu bleiben.
Die Öffnungszeiten
Die Apfelblüte Kinderkrippe ist von Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr geöffnet. Am Morgen sind die Kinder bis spätestens um 9.00 Uhr in die Kinderkrippe zu bringen. Ab 16.30 Uhr können sie abgeholt werden. Frühere Abholzeit können mit dem Betreuungspersonal abgesprochen werden. Aus organisatorischen Gründen und aus Rücksicht auf die Kinder sind die Bring- und Abholzeiten unbedingt einzuhalten. Werden Kinder verspätet abgeholt, werden die entsprechenden Umtriebe verrechnet.
Feiertage
An allen eidgenössischen, kantonalen und städtischen Feiertagen bleibt die Apfelblüte Kinderkrippe geschlossen. Am Gründonnerstag und am Mittwoch vor Auffahrt schliessen wir um 16.00 Uhr. Zwischen Weihnachten und Neujahr bleibt die Krippe für 2 Wochen geschlossen.
Achtung: Feiertage und geschlossene Tage sind im Betreuungstarif bereits eingerechnet.
Betriebsferien
Wir haben keine Betriebsferien in den Sommermonaten.
Der Tagesablauf
Wir achten auf einen geregelten Tagesablauf mit einem reichen Spielangebot, ausgewogenen Mahlzeiten und dem Kind angepasste Ruhepausen. Die Erzieherinnen integrieren die Ideen und Interessen der Kinder in den Alltag. Sie sind bestrebt die Kinder in ihrer individuellen Entwicklung pädagogisch zu unterstützen und zu fördern. Wir legen grossen Wert auf das individuelle freie Spiel und lassen die Kinder die Natur erleben.
07.00 – 09.00 | Die Kinder treffen ein, Freispiel |
07.00 – 08.00 | Frühstück |
09.00 – 09.30 | Gemeinsames Znüni |
09.30 – 10.00 | Morgenkreis themenbezogen: Kreisspiele, singen, Kinder erzählen |
10.00 – 11.00 | geführte Aktivitäten: Malen, Basteln, Werken, Tanzen, Turnen, Musik, usw. |
11.00 – 11.30 | Geschichten erzählen |
11.30 – 12.15 | Gemeinsames Mittagessen und anschliessendes Zähneputzen |
12.15 – 14.00 | Mittagsschlaf/Mittagsruhe |
14.00 – 14.30 | Früchterunde und Trinkrunde |
14.30 – 16.00 | Aufenthalt im Freien: Spaziergänge, Spielplatz usw. |
16.00 – 16.30 | Gemeinsames Zvieri |
Ab 16.30 | Abholzeit (frühere Abholzeit können mit der Krippenleiterin oder Erzieherinnen abgesprochen werden) |
16.30 – 19.00 | Freispiel bis die letzten Kinder heimgehen |
* Wir haben Waldtage und machen Ausflüge. Die Eltern werden vorher informiert.
Bekleidung
Die Kleidung sollte der Wetterung entsprechend angepasst sein. Wir gehen täglich ins Freie. Jedem Kind steht ein eigener Platz zur Verfügung, welches zur Ablage der notwendigen Kleider dient (bequeme Hausschuhe oder Finken, Ersatzkleidung wie Hosen, Pullover, Unterwäsche).
Die Zahlungsmodalität
Es wird 12mal pro Jahr eine Monatspauschale berechnet. Diese ist monatlich am 28. mit einem Dauerauftrag zahlbar und auf das Konto der Apfelblüte Kinderkrippe zu überweisen. Die Monatspauschale errechnet sich aus der durchschnittlichen Zahl von Betreuungstagen. Die Betriebsferien und Feiertage wurden dabei bereits berücksichtigt. Zusätzliche Tage werden separat in Rechnung gestellt.
Bei Ferien, Krankheit, Unfall etc. wird keine Reduktion gewährt. Die Tage können nicht kompensiert werden.
Depot
Bei Vertragsabschluss ist ein Depot in der Höhe eines voraussichtlichen monatlichen Betreuungsbetrages zu bezahlen. Das Depot ist unverzinslich und wird bei der Auflösung des Betreuungsvertrages mit allfälligen Restforderungen verrechnet.
Aufnahmekriterien
Wir können leider nicht Kinder mit Behinderung oder chronischen Krankheiten aufnehmen, da wir kein speziell dafür ausgebildetes Personal haben.
Die Versicherungen
Die Kinderkrippe verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Der Abschluss der obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung und der Privathaftpflichtversicherung ist Sache der Eltern. Bei Schäden, die das Kind während seines Aufenthaltes in der Kinderkrippe verursacht oder bei Verluste von persönlichen Wertgegenständen haften die Eltern. Die Kinderkrippe übernimmt keine Haftung.
Krankheit/Unfall
Kranke Kinder dürfen nicht in die Krippe gebracht werden und die Krippenleitung ist rechtzeitig zu informieren. Bei Fieber und Krankheit dürfen die Mitarbeiterinnen die Annahme des Kindes verweigern. Erkrankt das Kind im Verlauf des Betreuungstages, werden die Eltern benachrichtigt und das Kind ist schnellstmöglich abzuholen. Ansteckende Krankheiten in der Familie sind der Krippenleitung unverzüglich mitzuteilen.
Im Falle einer schwereren Erkrankung oder bei einem Unfall sind die Betreuungspersonen berechtigt, das Kind sofort in fachärztlicher Behandlung zu geben und die Eltern schnellstmöglich zu informieren. Die entstehenden Kosten tragen die Eltern.
Allergien oder sonstige Empfindlichkeiten müssen der Krippenleitung schriftlich mitgeteilt werden. Die Eltern müssen während der Betreuungszeit telefonisch erreichbar sein. Ist dies nicht möglich, muss eine Drittperson erreichbar sein.
Die Kündigung
Der Betreuungsvertrag kann beidseitig mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich auf das Ende eines Monats gekündigt werden.
Besonderheiten
Damit die Kinder jederzeit die Natur entdecken können, werden die Eltern gebeten, die Kinder wettergerecht anzuziehen.
Säuglinge werden in Absprache mit den Eltern an feste Nahrung gewöhnt.
Wird ein Kind von Drittpersonen abgeholt, muss das Team der Kinderkrippe vorgängig informiert werden. Die Drittperson weist einen Ausweis vor.
Wir sind nicht eingerichtet kranke Kinder zu betreuen. Die Eltern werden gebeten, ihr Kind nicht in der Krippe zu bringen, wenn es Fieber oder eine ansteckende Krankheit hat. Andernfalls sind wir berechtigt, die Eltern aufzufordern, ihr Kind abzuholen.
Bei Fernbleiben des Kindes müssen uns die Eltern bis um 9.00 Uhr informieren.